KFG 1967: § 44 Abs 2 lit a (Aufhebung der Zulassung kann erfolgen, wenn der Aufforderung, ein Fahrzeug zur Überprüfung vorzuführen, wiederholt nicht entsprochen wurde)
§ 56 Abs 1 Z 1 (besondere Überprüfung; Bedenken, ob sie sich in verkehrs- und betriebssicherem Zustand befinden; Bedenken müssen Grundlage in konkreten Umständen haben)