FSG: § 24 Abs 4 (Aufforderungsbescheid; bei Bedenken, ob die Voraussetzungen der gesundheitlichen Eignung noch gegeben sind, ist ein amtsärztliches Gutachten gemäß § 8 FSG einzuholen)
AVG: § 19 (Ladungsbescheid; Gegenstand der Amtshandlung ist kurz und deutlich zu bezeichnen; § 24 Abs 4 FSG ist lex specialis)