GewO: § 87 Abs 1 Z 3 (Entziehung der Gewerbeberechtigung schwerwiegende Verstöße gegen die im Zusammenhang mit betreffendem Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen; schwerwiegende Verwaltungsübertretungen; Verstöße gegen AuslBG; unbefugte Ausübung des Baumeistergewerbes; mangelnde Zuverlässigkeit, keine; Übertretungen nur an einem Tag begangen)
VwGH 21. 12. 2011, 2007/04/0222