TabakG: § 13 Abs 1 (Rauchverbot in Räumen öffentlicher Orte)
§ 13a Abs 2 (Ausnahmen vom Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen; Voraussetzungen; Begriff "Raum"; Raumtrennung erforderlich; hier: Lüftungsanlage ist nicht ausreichend)