Wr BauO: § 6 Abs 3 (Wald- und Wiesengürtel; nur Bauwerke kleineren Umfanges, die land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, wie Bienenhütten, Werkzeughütten, sowie für die in freier Natur Erholung suchende Bevölkerung oder für die widmungsgemäße Nutzung und Pflege notwendigen Bauwerke; ein Biotop umfassendes Holzdeck)
§ 62a Abs 1 Z 16 (Bewilligungs- und anzeigefreie Vorhaben; gemauerte Gartengriller udgl sowie Gartenterrassen)