NÖ BauO 1996: § 10 Abs 1 (Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland; Anzeige an die Baubehörde vor der grundbücherlichen Durchführung)
§ 10 Abs 2 (ebenso; Voraussetzungen)
§ 10 Abs 3 (Zustimmung aller von der Änderung betroffenen Grundstückseigentümer; Parteistellung der Eigentümer im Anzeigeverfahren hinsichtlich ihrer Zustimmung; Zustimmung kann durch Gerichtsurteil ersetzt werden; Teilungsplan, der sich im Rahmen eines entsprechenden Gerichtsurteils hält)