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VwGH 27. 1. 2012, 2011/02/0347 (Arbeitsrecht und Arbeiterschutz)

VwGHArbeitsrecht und ArbeiterschutzZfV 2012/1030ZfV 2012, 675 Heft 4 v. 21.9.2012

ArbeitsmittelV (AM-V): § 19 Abs 8 (Verwendung von Kränen im Freien; Einstellung wenn Sicherheit von Arbeitnehmern aufgrund verschlechterter Wetterbedingungen nicht mehr gewährleistet werden kann; keine Unvorhersehbarkeit; angekündigte Sturmböen mit Windgeschwindigkeiten bis zu 80 km/h)

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