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VwGH 26. 1. 2012, 2008/07/0018 (Abfallwirtschaft)

VwGHAbfallwirtschaftZfV 2012/1026ZfV 2012, 673 Heft 4 v. 21.9.2012

Wr AWG: § 17 Abs 2 (Eigentümer der in die öffentliche Müllabfuhr einbezogenen Liegenschaften sind berechtigt und verpflichtet, den auf ihren Liegenschaften anfallenden Müll durch die öffentliche Müllabfuhr sammeln zu lassen; unter Liegenschaft ist grundsätzlich das Grundstück gemeint)

§ 18 Abs 1 idF LGBl 1996/53 (Magistrat hat auf Antrag mit Bescheid von der öffentlichen Müllabfuhr bestimmte Liegenschaften auszunehmen)

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