In ihren jüngsten Entscheidungen hatten der VwGH (2. 2. 2012, 2010/04/0108) und der VfGH (1. 3. 2012, B 606/11) die Parteirechte von Nachbarn hinsichtlich der Verfahrensart (im gewerblichen Betriebsanlagenverfahren) zu beurteilen und kamen dabei zu diametralen Ergebnissen. Es sollen die Folgen dieser Rechtsprechungsdivergenz für die Behörden und die Verfahrensparteien dargelegt werden.
Die Entscheidung des VwGH