Im langjährigen Tauziehen um die gewerberechtliche Begünstigung von Gastgärten hat der VfGH ein Machtwort gesprochen und die 2010 eingeführte Genehmigungsfreistellung teilweise als verfassungswidrig behoben. Bestehen bleibt freilich eine unbefriedigende Rechtslage: zwar sind künftighin vor Errichtung eines Gastgartens allfällige Lärmbelästigungen der Nachbarn von der Behörde zu prüfen, Fehleinschätzungen können aber nach wie vor nicht durch nachträgliche Auflagen korrigiert werden. Unklar ist auch, ob sich Betreiber bestehender Gastgärten weiterhin auf ihre bisherige - "Betriebsgarantie" berufen können.