VfGG: § 34 (verfassungsgerichtliches Verfahren, Wiederaufnahme; nur in den Fällen der Art 137, 143, 144 und 144a; keine Regelung über die Wiederaufnahmegründe)
§ 35 (Verfahren vor dem VfGH, subsidiäre Anwendung der ZPO; Wiederaufnahme, keine Regelung über die Wiederaufnahmegründe, Anwendung der §§ 530 und 531 ZPO)