B-VG: Art 144 Abs 1 (Bescheidbeschwerde; Prüfung auf Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten; im Rahmen des Kalküls der offenkundigen Rechtsverletzung auch Verletzung von Unionsrecht zu prüfen; Verletzung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts nur in Fällen, in denen die Frage nicht nach der CILFIT-Formel dem EuGH vorzulegen wäre; Ausschluss der Zuständigkeit des Umweltsenats in Angelegenheiten der UVP für Hochleistungsstrecken, Zuständigkeit des VwGH auch nach Unionsrecht ausreichend)