MRK: Art 10 Abs 1 (jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung)
Art 10 Abs 2 (Eingriff; hier: unsachliche Äußerung eines Rechtsanwaltes gegenüber einer Richterin in einem Schriftsatz)
VfGH 19. 9. 2011, B 1457/10
MRK: Art 10 Abs 1 (jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung)
Art 10 Abs 2 (Eingriff; hier: unsachliche Äußerung eines Rechtsanwaltes gegenüber einer Richterin in einem Schriftsatz)
VfGH 19. 9. 2011, B 1457/10