AVG: § 38 (Aussetzung eines Verfahrens; Vorfrageentscheidung; keine bei in zwei Verfahren gleichermaßen als Hauptfrage zu entscheidender Fragestellung)
VwGH 15. 9. 2011, 2005/04/0060
Nach stRsp des VwGH ist unter einer Vorfrage iSd § 38 AVG eine für die Entscheidung der VerwaltungsBeh präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage von anderen VerwaltungsBeh oder von den Gerichten oder auch von derselben Beh, jedoch in einem anderen Verfahren zu entscheiden ist (VwGH 24. 11. 2000, 2000/19/0100 = ZfVB 2002/483,582).