AlVG: § 12 Abs 3 lit a (Arbeitslosigkeit; nicht gegeben bei Vorliegen eines Dienstverhältnisses; Antreffen des Arbeitslosen unter solchen Umständen, die nach der Lebenserfahrung üblicherweise auf ein Dienstverhältnis hindeuten)
§ 25 Abs 1 (Rückforderung des unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes)