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VwGH 14. 7. 2011, 2010/10/0262 (Sozialhilfe)

VwGHSozialhilfeZfV 2012/465ZfV 2012, 329 Heft 2 v. 9.5.2012

Stmk SozialhilfeG 1998: § 31 Abs 1 lit b (Rückersatzansprüche Dritter gegen den Sozialhilfeträger, wenn dessen Hilfe nicht rechtzeitig gewährt werden konnte; Spitalskostenrückersatz setzt die Verständigung des Sozialhilfeträgers vor Gewährung der Hilfe voraus, außer die Notlage war unbekannt oder das Behandlungserfordernis war dringlich; Nachholung der zunächst wegen Dringlichkeit unterbliebenen Verständigung)

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