Nö GdO: § 94 (Gemeinde, eigener Wirkungsbereich, letztinstanzlicher Bescheid, Vorstellung; Bindungswirkung eines aufhebenden Vorstellungsbescheids; Aufhebung eines abweislichen Baubescheids wegen nicht erfolgter Prüfung der Ortsüblichkeit der Emissionen des landwirtschaftlichen Betriebs; Bindungswirkung auch bezüglich des Vorliegens eines landwirtschaftlichen Betriebs; nicht thematisierter Aufhebungsgrund, Bindungswirkung; Zurückweisung des Bauantrags durch die Baubehörde im fortgesetzten Verfahren nach § 13 Abs 3 AVG, weil der Bauantrag nicht ausreichend belegt sei; Abweisung der dagegen erhobenen Vorstellung; als Vorfrage implizit bejahtes Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebs von der Baubehörde infrage gestellt, Bindungswirkung des seinerzeitigen Vorstellungsbescheids auch hinsichtlich des Vorliegens eines landwirtschaftlichen Betriebs; Zurückweisung nach § 13 Abs 3 AVG wäre daher nur zulässig gewesen, wenn sich der Sachverhalt seit 2003 geändert hätte)