Krnt AGO: § 95 Abs 5 (Gemeinde, letztinstanzlicher Bescheid, Vorstellung, Aufhebung des Bescheids; Verpflichtung, der Rechtsauffassung der Vorstellungsbehörde Rechnung zu tragen; Bindungswirkung der tragenden Aufhebungsgründe; Aufhebung eines Zurückweisungsbescheids, weil keine Zurückweisungsgründe festgestellt worden seien; Aussage über die anwendbare Rechtslage entfaltet keine Bindungswirkung)
VwGH 6. 7. 2011, 2009/06/0255