Unionsbürger-RL 2004/38/EG : Art 24 Abs 1 (Gleichbehandlung der aufgrund dieser RL Aufenthaltsberechtigten mit Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaates)
Art 24 Abs 2 (abweichend von Abs 1 muss kein Anspruch auf Sozialhilfe während der ersten drei Monate des Aufenthaltes gewährt werden)