Stmk BauG: § 33 Abs 1 (anzeigepflichtige Vorhaben) § 33 Abs 2 (ebenso; anzuschließende Unterlagen; Lageplan, erforderliche Grundrisse; Schreiben betreffend ‚Meldung einer Verwendung zum Halten und Parken von Kfz; mangels Beilagen nicht als Anzeige zu deuten)