Stmk BauG: § 13 Abs 1 und 2 (Gebäude, Abstände; Pergola nicht raumbildend, daher nicht erfasst)
§ 26 Abs 1 Z 5 (subjektive Rechte, taxative Aufzählung; Vermeidung einer sonstigen Gefährdung oder unzumutbaren Belästigung, Aufzählung einzelner Paragrafen in Klammer; nur die in den genannten Paragrafen geregelten Belästigungen erfasst, kein genereller Belästigungsschutz)