ALSAG: § 13 Abs 2 idF BGBl I 2004/136 (Behörde hat die für die Feststellung einer Altlast erforderliche Gefährdungsabschätzung vorzunehmen)
§ 17 Abs 1 idF BGBl I 2003/71 (Zuständigkeitskonzentration beim LH für Durchführung der zur Sicherung oder Sanierung von Altlasten notwendigen Sanierungsmaßnahmen)