ABGB: § 1486 Z 7 (Austattungsanspruch; Verkürzung der Verjährung zulässig)
VfGH 28. 6. 2011, G 141, 142/10
1. Dem antragstellenden Landesgericht St. Pölten ist zwar grundsätzlich zuzustimmen, dass eine Verkürzung der Verjährungsfrist - das Bestehen einer solchen vorausgesetzt - mit der Folge, dass Ansprüche, die von den Anspruchswerbern im Vertrauen auf das Bestehen einer längeren (zB dreißigjährigen) Verjährungsfrist noch nicht geltend gemacht wurden, bereits verjährt sind, das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzen könnte.