B-VG: Art 144 Abs 1 (Bescheidbeschwerde; keine Legitimation; kein Bescheid, bloße gutachterliche Feststellung)
BG über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft: § 12 Abs 3 (Einzelfallprüfung; Auffassung des Senates, dass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes vorliegt; schriftlicher Vorschlag zur Verwirklichung der Gleichbehandlung mit Aufforderung, Diskriminierung zu beenden)