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VfGH 23. 9. 2010, B 573/09 (Verfassungsgerichtsbarkeit)

VfGHVerfassungsgerichtsbarkeitZfV 2012/309ZfV 2012, 205 Heft 1 v. 9.3.2012

VfGG: § 88 (Kostenersatz, bei Unterliegen der belangten Behörde, Kostentragung durch den Rechtsträger, Universität Innsbruck)

VfGH 23. 9. 2010, B 573/09

Aufhebung des angef B des Senates der Univ Innsbruck infolge Anlassfallwirkung des Erkenntnisses des VfGH vom 23. 9. 2010,

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