Tir FLG 1996 idF LGBl 2010/7: § 33 Abs 2 lit c (agrargemeinschaftliche Grundstücke; sind ua Grundstücke, die vormals im Eigentum einer Gemeinde gestanden sind; weitere Voraussetzungen)
§ 33 Abs 5 (der Gemeinde steht ua der Substanzwert zu; "Gemeindegut" soll nur jenes Vermögen sein, welches der VfGH im Erkenntnis VfSlg 18.466/2008 als "atypisches Gemeindegut" definiert hat)