INVEKOS-CC-V 2010, BGBl II 2009/492: § 14 (Ermächtigung der AMA zur Erlassung von Feststellungsbescheiden, insb über das Vorliegen eines oder mehrerer Betriebe oder das Bestehen von Zahlungsansprüchen; diese Verordnungsbestimmung ohne Deckung im MOG 2007 ist keine gesetzliche Grundlage für einen Feststellungsbescheid; Deutung als Ermächtigung zur Erlassung eines antragsbedürftigen Feststellungsbescheides)