AVG: § 56 (Feststellungsbescheid; Zulässigkeit aufgrund gesetzlicher Anordnung oder bei Vorliegen eines öffentlichen oder privaten Interesses; Begründungspfl icht der Behörde, warum ein Feststellungsbescheid ungeachtet der Möglichkeit eines Leistungsbescheides erforderlich sei)
BAO: - (ebenso)