AVG: § 19 (Ladung zu einer behördlichen Amtshandlung außerhalb der behördlichen Amtsräume; unverzichtbares Erfordernis der Leitung der Amtshandlung durch ein behördliches Organ)
FPG: § 74 Abs 2 Z 4 (Festnahmeauftrag; Nichtbefolgung einer Ladung zur Befragung zwecks Klärung der Identität und Herkunft ebenso)