AVG: § 19 Abs 3 (Ladungen; Anwendung von Zwangsmitteln nur, wenn an das ungerechtfertigte Ausbleiben des Vorgeladenen kraft Gesetzes unmittelbar Rechtsfolgen geknüpft sind, die in der Ladung angedroht wurden)
FPG: § 74 Abs 2 Z 2 (Festnahmeauftrag, wenn der Fremde seiner Verpflichtung zur Ausreise nicht nachgekommen ist)