AVG: § 56 (Feststellungsbescheid, nicht im Gesetz vorgesehener; andere Möglichkeiten zur Klärung der Rechtsfrage; allfälliges Grundabtretungsverfahren nach der Bauordnung; Feststellungsbescheid hinsichtlich Verpflichtung aus einer Baubewilligung aus dem Jahre 1927 zur kostenlosen Abtretung von Grund nicht erforderlich)