vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 22. 6. 2011, 2007/04/0037 (Vergabewesen)

VwGHVergabewesenZfV 2012/202ZfV 2012, 166 Heft 1 v. 9.3.2012

BundesvergabeG 2006: § 321 Abs 1 Z 7 (Fristen für Nachprüfungsanträge; Anträge auf Nachprüfung gesondert anfechtbarer Entscheidungen; sonstige Fälle; vierzehn Tage Frist)

§ 321 Abs 2 (Anträge auf Nachprüfung der Ausschreibungs- oder Wettbewerbsunterlagen; Ablauf sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist bzw Frist zur Vorlage von Wettbewerbsarbeiten; Antrag förmlich und explizit gegen die "Ausschreibung")

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!