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VwGH 30. 6. 2011, 2008/07/0050 (Straßenpolizei)

VwGHStraßenpolizeiZfV 2012/192ZfV 2012, 163 Heft 1 v. 9.3.2012

StVO: § 32 Abs 1 (Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs sind, sofern sich aus den folgenden Absätzen nichts anderes ergibt, vom Straßenerhalter auf seine Kosten anzubringen und zu erhalten; hier: Kosten für Kundmachung einer Verordnung gemäß IG-L)

VwGH 30. 6. 2011, 2008/07/0050

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