GSVG: § 2 Abs 1 Z 3 (Pflichtversicherung; Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung);
§ 2 Abs 1 Z 4 (Pflichtversicherung für neue Selbstständige)
§ 25 Abs 4 Z 1 (Beitragsgrundlage; Begünstigung für die ersten beiden Jahre einer Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 1 bis 3, sofern innerhalb der letzten 120 Kalendermonate vor Beginn dieser Pflichtversicherung keine solche in der Pensions- und/oder Krankenversicherung nach diesem Bundesgesetz bestanden hat; Jungunternehmerbegünstigung; vorherige oder gleichzeitige Erwerbstätigkeit als neuer Selbstständiger schließt die Begünstigung nicht aus)