ASVG: § 539a (Beurteilung eines Sachverhalts, wie er bei angemessener rechtlicher Gestaltung zu beurteilen wäre; Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts durch eine einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses während eines Krankenstandes des Dienstnehmers bei Wiedereinstellung nach Gesundschreibung)