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VwGH 13. 12. 2010, 2007/10/0091 (Sozialhilfe)

VwGHSozialhilfeZfV 2012/177ZfV 2012, 154 Heft 1 v. 9.3.2012

Wr SozialhilfeG: § 7a Abs 1 (Leistungsanspruch, nur österreichische Staatsbürger)

§ 7a Abs 2 lit f (den Staatsbürgern gleichgestellte Personen, zum Daueraufenthalt berechtigte Personen)

§ 7a Abs 3 (Leistungsgewährung durch den Sozialhilfeträger als Träger von Privatrechten an gleichgestellte Personen nach erlaubtem Aufenthalt von drei Monaten, kein Rechtsanspruch des öffentlichen Rechts)

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