FSG: § 24 Abs 4 (Aufforderungsbescheid; bei Bedenken, ob die Voraussetzungen der gesundheitlichen Eignung noch gegeben sind, ist ein amtsärztliches Gutachten gemäß § 8 FSG einzuholen; hier: lediglich Vermutung, dass gewohnheitsmäßig größere Alkoholmengen getrunken werden)
VwGH 28. 6. 2011, 2009/11/0095