GewO: § 29 (Gewerbeberechtigung; Umfang; Kriterien; Zweifelsfälle; Anschauungen und Vereinbarungen der beteiligten gewerblichen Kreise)
GewO: § 29 (Gewerbeberechtigung; Umfang; Kriterien; Zweifelsfälle; Anschauungen und Vereinbarungen der beteiligten gewerblichen Kreise)