FPG: § 65 Abs 1 (Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes; Erfordernis geänderter Umstände zugunsten des Fremden; Gefährlichkeitsprognose; neuerliche strafrechtliche Verurteilungen; Abwarten des Ausgangs eines anhängigen Strafverfahrens)
AVG: § 38 (Vorfrage; bloßes Abwarten der Entscheidung einer Vorfrage)