FPG: § 66 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens; Interessenabwägung; Aufenthaltsverbot; erreichte Integration durch Eingehen einer Scheinehe; Überwiegen der öffentlichen Interessen)
§ 86 Abs 1 (Sonderbestimmung für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen begünstigte Drittstaatsangehörige; tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt; gegeben bei Eingehen einer Aufenthaltsehe)