FPG: § 77 (gelindere Mittel; Voraussetzungen; Sicherungsbedarf; Ausreiseverweigerung nicht maßgebend; nachrichtenlose Änderung des Aufenthalts)
VwGH 5. 7. 2011, 2010/21/0032
Dem Bf ist grundsätzlich darin beizupflichten, dass das Fehlen eines Sicherungsbedarfs auch die Anwendung gelinderer Mittel ausschließt. Auch trifft es zu, dass allein aus seiner Weigerung, der ihn treffenden Ausreiseverpflichtung nachzukommen, noch kein Sicherungsbedarf abgeleitet werden kann (etwa VwGH 24. 11. 2009, 2009/21/0088 = ZfVB 2010/773).