FPG: § 56 Abs 1 (Aufenthaltsverfestigung; schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit)
§ 60 Abs 1 (Aufenthaltsverbot; Gefährlichkeitsprognose; lange andauerndes und massives strafrechtliches Fehlverhalten; Abbruch einer Therapie gegen Suchtmittelabhängigkeit)