NAG: § 2 Abs 2 (Niederlassung, Begriff; tatsächlicher oder beabsichtigter Aufenthalt im Bundesgebiet für bestimmte Zwecke)
§ 10 Abs 1 (Ungültigkeit eines Aufenthaltstitels, wenn gegen den Fremden ein Aufenthaltsverbot oder eine Ausweisung durchsetzbar oder rechtskräftig wird)