FPG: § 11 Abs 1 (Verfahren vor den österreichischen Vertretungsbehörden; Verpflichtung zur Einräumung des Parteiengehörs)
§ 21 Abs 1 (Fremde, Erteilung von Visa, Voraussetzungen)
§ 21 Abs 5 (der Erteilung entgegenstehende öffentliche Interessen; ausreichende finanzielle Mittel für Unterhalt und Wiederausreise; Gefahr der finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft; Verpflichtungserklärung eines österreichischen, einladenden Unternehmens)