WTBG: § 14 Abs 1 lit a und b (Fachprüfung für Steuerberater; Zulassungsvoraussetzungen; erfolgreiche Absolvierung entsprechender Ausbildung in Österreich; Berufspraxis)
§ 19 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Zulassung von Fachprüfungen; nach Bildungsgang und bisheriger Tätigkeit kann erfolgreiche Ablegung der Prüfung "erwartet" werden; erfolgreicher Abschluss muss zumindest wahrscheinlich erscheinen; Prognose)