AsylG 2005: § 17 Abs 8 idF BGBl I 2005/100 (Verfahrensablauf, Einbringung eines weiteren Antrages auf internationalen Schutz während eines anhängigen Berufungsverfahrens, Geltung als Berufungsergänzung; unverzügliche Übermittlung durch BAA an UBAS)
AVG: § 68 Abs 1 (Bescheid, Rechtskraft; Identität der Sach- und Rechtslage; Änderung der Sachlage im Falle eines neuerlichen Antrages nach Abweisung eines Antrages)