AsylG 2005: § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff)
§ 8 Abs 1 (Status des subsidiär Schutzberechtigten)
§ 10 Abs 2 Z 2 (Ausweisung, Unzulässigkeit bei Verletzung von Art 8 MRK; Abwägung der betroffenen Rechtsgüter und öffentlichen Interessen; Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens; ua Dauer des Aufenthaltes und Maß der Integration, Interessen und das Wohlergehen der Kinder, Berücksichtigung des Maßes an Schwierigkeiten, denen sie im Heimatstaat begegnen, Berücksichtigung der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen sowohl zum Aufenthaltsstaat als auch zum Heimatstaat)