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Einstufung von Vertragsbediensteten während der Ausbildungsphase bei Wechsel auf höherwertige Arbeitsplätze11Der Beitrag gibt ein Gutachten wieder, das der Verfasser erstattet hat.

AbhandlungenRobert RebhahnZfV 2012/3ZfV 2012, 23 Heft 1 v. 9.3.2012

Mobilität und Aufstieg innerhalb des öffentlichen Dienstes sind wichtige Anliegen. Das VBG sieht für das Entlohnungsschema "v", das den gesamten "Verwaltungsdienst" betrifft, fünf Entlohnungsgruppen vor. Nach der Praxis soll bei Änderung der Verwendung in eine höhere Entlohnungsgruppe (also bei "Aufstieg in v") die Pflicht zur Grundausbildung (in der "Ausbildungsphase") für die höhere Gruppe weitgehend entfallen und deshalb sogleich das Entgelt der höheren Gruppe gebühren. Dies führt zu unsachlichen Besserstellungen - oder erschwert solche Änderungen. Der Beitrag zeigt, dass das Gesetz dazu nicht eindeutig ist und weit mehr Argumente dafür sprechen, dass beim "Aufstieg in v" eine neuerliche Ausbildungsphase geboten ist.

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