Nach jahrelanger Diskussion über die Einführung erstinstanzlicher Verwaltungsgerichte liegt nunmehr eine entsprechende Regierungsvorlage vor. Geplant ist ein 9+2-System mit 9 Landesverwaltungsgerichten sowie 2 Bundesverwaltungsgerichten. Der vorliegende Beitrag behandelt vor allem jene Punkte, in denen es zu Abweichungen von den - viel diskutierten - Vorentwürfen gekommen ist. Zentral sind dabei die Fragen der Entscheidungsbefugnis, der Beschränkung des Zugangs zum VwGH sowie des Verhältnisses zur Gewaltentrennung.