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Die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit nach der Regierungsvorlage zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 201211Der vorliegende Aufsatz stellt eine erweiterte und überarbeitete Fassung eines Vortrages im Rahmen des Berufungsverfahrens hinsichtlich der Nachfolge von o.Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk an der Universität Wien vom 11. Jänner 2012 dar.

AbhandlungenGerhard MuzakZfV 2012/2ZfV 2012, 14 Heft 1 v. 9.3.2012

Nach jahrelanger Diskussion über die Einführung erstinstanzlicher Verwaltungsgerichte liegt nunmehr eine entsprechende Regierungsvorlage vor. Geplant ist ein 9+2-System mit 9 Landesverwaltungsgerichten sowie 2 Bundesverwaltungsgerichten. Der vorliegende Beitrag behandelt vor allem jene Punkte, in denen es zu Abweichungen von den - viel diskutierten - Vorentwürfen gekommen ist. Zentral sind dabei die Fragen der Entscheidungsbefugnis, der Beschränkung des Zugangs zum VwGH sowie des Verhältnisses zur Gewaltentrennung.

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