BDG 1979: § 38 Abs 3 Z 1 (Auflassung der Dienststelle, Zuweisung eines Arbeitsplatzes an anderer Dienststelle "zur Einarbeitung auf einen Zielarbeitsplatz", Suche nach Dauerverwendung im gesamten Ressortbereich)
GZ 83/10-BK/11 vom 22. 9. 2011
Anders als bei Verwendungsänderungen innerhalb ein und derselben Dienststelle bedarf es als Folge der Organisationsänderung der Abberufung des Bea von seinem bisherigen ArbPl und der Zuweisung eines neuen ArbPl an einer anderen Dienststelle durch VersetzungsB auch dann, wenn an der Zieldienststelle Arbeitsplätze existieren, die von ihrer Beschreibung her dem vom Bea bisher innegehabten Arbeitsplatz (im Wesentlichen) entsprechen.